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Zur Situation des Rettungsdienstes

Fraktionen von CDU und SPD schlagen Änderungen am Rettungsdienstegesetz vor, um Kollaps zu verhindern

Information der CDU-Fraktion im Magdeburger Landtag:

Die Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt ist noch dramatischer, als bisher dargestellt. „Die Regierungsfraktionen werden daher noch in dieser Legislaturperiode tätig, um einen Zusammenbruch des Rettungswesens in Sachsen-Anhalt zu vermeiden“, kündigt Markus Kurze, stellv. Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion an. 

Diskussionsrunde Rettungdienste in Wernigerode

Angela Gorr MdL eröffnet die Diskussion zur Situation
der Rettungsdienste im Landkreis Harz (weitere Fotos hier)


Die Fraktionen von CDU und SPD schlagen vor:

1. Die Frist der Genehmigungsdauer für die Leistungserbringer (nach § 11 Absatz 3 Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes) wird von 6 auf 15 Jahre verlängert. Damit soll erreicht werden, dass bis zu einer Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, die in der kommenden Wahlperiode erfolgen muss, keine Rettungs- dienstbereiche neu ausgeschrieben werden müssen.

2. Als zusätzliche Entscheidungskriterien für die Auswahl des jeweiligen Leistungsanbieters werden gleichberechtigt neben der Wirtschaftlichkeit die Kriterien der Zuverlässigkeit bei der bisherigen Mitwirkung im Rettungsdienst, der Leistungsfähig- keit für den Massenanfall sowie der Mitwirkung im Katastro- phenschutz in Rettungsdienstgesetz aufgenommen (§ 11 Absatz 1 Nr.3). Die Änderungen sollen für alle gelten, denen am 1.1.2010 eine Genehmigung vorlag.

3. In § 12 Absatz des Rettungsdienstgesetzes wird klarge- stellt, dass der Träger des bodengebundenen Rettungsdiens- tes und die Leistungserbringer gemeinsam mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung (Kostenträger) kostendeckende Benutzungsentgelte vereinbaren. Dies war bisher nicht unstrittig. Die Änderung dient auch der Klarstellung hinsichtlich der Höhe der während eines Schiedsstellenverfah- rens zu zahlenden Benutzungsentgelte.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen soll in der Septembersitzung des Landtags eingebracht werden. Eine umfassende Novellierung des Rettungsdienst- gesetzes soll in der nächsten Wahlperiode erfolgen.

„Wir wissen um die große Bedeutung der Hilfsorganisationen für unser Gemeinwesen“, erklärt Kurze. „Deshalb dürfen wir die Daseinsvorsorge zu der der Rettungsdienst auch gehört, nicht ohne Not dem freien Wettbewerb aussetzen mit all den Risiken die damit verbunden sind.“ Es gebe sehr gute Erfahrungen mit den Hilfsorganisationen im Rettungsdienst. „Dies soll nicht durch Regelungen gefährdet werden, die nur danach schielen, wer der günstigste, um nicht zu sagen der billigste, Anbieter ist“, so Kurze weiter. „Genau diese Gefahr besteht aber derzeit, wenn wir nicht die geplante Änderung des Rettungsdienstgesetzes in Angriff nehmen würden.“

Mit den geplanten Änderungen soll auch der Streit darüber, was kostendeckende Benutzungsentgelte sind, beigelegt werden. Hier wird zukünftig Klarheit herrschen. Langwierige Schiedsstellenverfahren und Gerichtsverfahren sind damit Geschichte. Hilfsorganisationen oder die KV Sachsen-Anhalt werden dadurch nicht mehr in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Damit ist die Sicherstellung der notärztlichen Ver- sorgung gewährleistet.

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