Information der CDU-Fraktion im Magdeburger Landtag:
Die Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt ist noch dramatischer, als bisher dargestellt. „Die Regierungsfraktionen werden daher noch in dieser Legislaturperiode tätig, um einen Zusammenbruch des Rettungswesens in Sachsen-Anhalt zu vermeiden“, kündigt Markus Kurze, stellv. Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion an.

der Rettungsdienste im Landkreis Harz (weitere Fotos hier)
Die Fraktionen von CDU und SPD schlagen vor:
1. Die Frist der Genehmigungsdauer für die Leistungserbringer (nach §
11 Absatz 3 Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes) wird von 6 auf 15 Jahre
verlängert. Damit soll erreicht werden, dass bis zu einer Novellierung
des Rettungsdienstgesetzes, die in der kommenden Wahlperiode erfolgen
muss, keine Rettungs- dienstbereiche neu ausgeschrieben werden müssen.
2. Als zusätzliche Entscheidungskriterien für die Auswahl des
jeweiligen Leistungsanbieters werden gleichberechtigt neben der
Wirtschaftlichkeit die Kriterien der Zuverlässigkeit bei der bisherigen
Mitwirkung im Rettungsdienst, der Leistungsfähig- keit für den
Massenanfall sowie der Mitwirkung im Katastro- phenschutz in
Rettungsdienstgesetz aufgenommen (§ 11 Absatz 1 Nr.3). Die Änderungen
sollen für alle gelten, denen am 1.1.2010 eine Genehmigung vorlag.
3. In § 12 Absatz des Rettungsdienstgesetzes wird klarge- stellt, dass
der Träger des bodengebundenen Rettungsdiens- tes und die
Leistungserbringer gemeinsam mit der Gesamtheit der zuständigen Träger
der Sozialversicherung (Kostenträger) kostendeckende Benutzungsentgelte
vereinbaren. Dies war bisher nicht unstrittig. Die Änderung dient auch
der Klarstellung hinsichtlich der Höhe der während eines
Schiedsstellenverfah- rens zu zahlenden Benutzungsentgelte.
Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen soll in der
Septembersitzung des Landtags eingebracht werden. Eine umfassende
Novellierung des Rettungsdienst- gesetzes soll in der nächsten
Wahlperiode erfolgen.
„Wir wissen um die große Bedeutung der Hilfsorganisationen für unser
Gemeinwesen“, erklärt Kurze. „Deshalb dürfen wir die Daseinsvorsorge zu
der der Rettungsdienst auch gehört, nicht ohne Not dem freien
Wettbewerb aussetzen mit all den Risiken die damit verbunden sind.“ Es
gebe sehr gute Erfahrungen mit den Hilfsorganisationen im
Rettungsdienst. „Dies soll nicht durch Regelungen gefährdet werden, die
nur danach schielen, wer der günstigste, um nicht zu sagen der
billigste, Anbieter ist“, so Kurze weiter. „Genau diese Gefahr besteht
aber derzeit, wenn wir nicht die geplante Änderung des
Rettungsdienstgesetzes in Angriff nehmen würden.“
Mit den geplanten Änderungen soll auch der Streit darüber, was
kostendeckende Benutzungsentgelte sind, beigelegt werden. Hier wird
zukünftig Klarheit herrschen. Langwierige Schiedsstellenverfahren und
Gerichtsverfahren sind damit Geschichte. Hilfsorganisationen oder die
KV Sachsen-Anhalt werden dadurch nicht mehr in ihrer wirtschaftlichen
Existenz gefährdet. Damit ist die Sicherstellung der notärztlichen Ver-
sorgung gewährleistet.







